Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 04.02.2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 07.04.2014 beendet worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die die Beklagte mit Schreiben vom 07.04.2014 am 16.07.2014 zum 31.12.2014 erklärt hat.
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