LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.10.2007
2 Sa 340/07
Normen:
BGB § 134 § 612 a ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1927/06

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Maßregelverbot - Angebot der Weiterbeschäftigung bei Verzicht auf tarifliche Sonderleistungen und Urlaubsgeld

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 340/07

DRsp Nr. 2008/9737

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Maßregelverbot - Angebot der Weiterbeschäftigung bei Verzicht auf tarifliche Sonderleistungen und Urlaubsgeld

Eine Arbeitgeberin, die einen Entschluss gefasst hat, ein Arbeitsverhältnis deswegen zu beenden, weil sie eine Unternehmerentscheidung getroffen hat, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt, kann nachvollziehbarerweise nicht gleichzeitig diesem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung anbieten, ohne damit gleichzeitig kenntlich zu machen, dass die betriebsbedingten Gründe in Wahrheit gar nicht bestehen.

Normenkette:

BGB § 134 § 612 a ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand: