I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26. März 2009 - 3 Ca 16593/07 - wird zurückgewiesen.
II. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26. März 2009 in Zf. 13. abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag von 1.738,07 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2008 zu bezahlen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|