ArbG München, vom 23.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 789/11
Unwirksame Befristung im Bereich der öffentlichen Arbeitsvermittlung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Projektbefristung und Drittmittelfinanzierung
LAG München, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 814/11
DRsp Nr. 2012/7825
Unwirksame Befristung im Bereich der öffentlichen Arbeitsvermittlung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Projektbefristung und Drittmittelfinanzierung
1. Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1TzBfG gestützt werden, wenn der von der Arbeitgeberin zur Begründung angeführte Bedarf an der Arbeitsleistung tatsächlich nicht nur vorübergehend sondern objektiv dauerhaft besteht.
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