A.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 21.07.2010, Az.:
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der unter dem 18.08.2009 vereinbarten Befristung nicht beendet ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12,5 % und die Beklagte zu 87,5 %.
B.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
C.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|