Die Parteien streiten über die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin (geb. am 09.05.1948, verheiratet) war seit dem 06.03.1997 in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen bei der beklagten Stadt als Sekretärin beschäftigt.
Am 20.02.2004 schlossen die Parteien einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag. Darin heißt es u.a.:
"§ 1
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