Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 7. August 2009 - 3 Ca 131/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
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