LAG Köln - Urteil vom 25.02.2011
3 Sa 670/10
Normen:
BGB § 134; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2; TzBfG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 16.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1663/09

Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher Folgen eines Betriebsübergangs durch gezielte Schaffung eines arbeitnehmerfreien Betriebes

LAG Köln, Urteil vom 25.02.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 670/10

DRsp Nr. 2011/15579

Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher Folgen eines Betriebsübergangs durch gezielte Schaffung eines arbeitnehmerfreien Betriebes

1. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer Betriebsveräußerin im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist trotz eines anschließenden Betriebsübergangs grundsätzlich wirksam, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist; etwas anderes gilt dann, wenn der Aufhebungsvertrag die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, indem zugleich ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird. 2. Bei Vereinbarung oder zumindest verbindlicher In-Aussicht-Stellung eines neuen Arbeitsverhältnisses kommt eine Umgehung der gesetzlichen Folgen eines Betriebsübergangs dann in Betracht, wenn die Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft nur zum Schein erfolgt oder offensichtlich bezweckt wird, die Sozialauswahl zu umgehen; bei der Umgehung der gesetzlichen Folgen des § 613 a BGB ist nicht nur ein bestimmter Weg zum Ziel sondern das Ziel selbst verboten.