LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.09.2010
15 Sa 725/10
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
LAGE § 14 TzBfG Nr. 58
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 8451/09

Unwirksame Befristung auf halbe Wahlperiode bei Tätigkeit für Parlamentsfraktion

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.09.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 725/10 - Aktenzeichen 15 Sa 1631/10

DRsp Nr. 2010/19253

Unwirksame Befristung auf halbe Wahlperiode bei Tätigkeit für Parlamentsfraktion

Das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Referenten einer Parlamentsfraktion kann nicht wirksam auf die Halbzeit einer Wahlperiode befristet werden. Dies gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt regelmäßig Neuwahlen zum Fraktionsvorstand stattfinden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.03.2010 - 37 Ca 8451/09 - wird zurückgewiesen.

II. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt,

1. an den Kläger weitere 6.800,00 € brutto abzüglich netto erlangtem Arbeitslosengeld von 3.264,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz auf je 3.400,00 € brutto abzüglich je 1.132,00 € Arbeitslosengeld seit dem 16.03.2010 und 16.04.2010 zu zahlen,

2. an den Kläger weitere 13.600,00 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz auf je 3.400,00 € brutto seit dem 16.05.2010, 16.06.2010, 16.07.2010 und 16.08.2010 zu zahlen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;

Tatbestand: