I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.03.2010 -
II. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt,
1. an den Kläger weitere 6.800,00 € brutto abzüglich netto erlangtem Arbeitslosengeld von 3.264,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz auf je 3.400,00 € brutto abzüglich je 1.132,00 € Arbeitslosengeld seit dem 16.03.2010 und 16.04.2010 zu zahlen,
2. an den Kläger weitere 13.600,00 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz auf je 3.400,00 € brutto seit dem 16.05.2010, 16.06.2010, 16.07.2010 und 16.08.2010 zu zahlen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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