LAG Schleswig-Holstein - Teilurteil vom 25.04.2013
5 Sa 309/12
Normen:
BGB § 134; BGB § 174 S. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613; BGB § 626 Abs. 1; GemO SH § 63 Abs. 1; GemO SH § 64 Abs. 1 S. 4 Nr. 4; MBG SH § 51 Abs. 1 S. 1; MBG SH § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 16.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 273 a/12

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines kommunalen Sachgebietsleiters durch Leiterin des Hauptamtes bei unzureichendem Inkenntnissetzen über Vertretungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und fehlender Personalratsanhörung

LAG Schleswig-Holstein, Teilurteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 309/12

DRsp Nr. 2013/20232

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung eines kommunalen Sachgebietsleiters durch Leiterin des Hauptamtes bei unzureichendem Inkenntnissetzen über Vertretungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und fehlender Personalratsanhörung

1. Für das Inkenntnissetzen i. S. d. § 174 Satz 2 BGB genügen im öffentlichen Dienst nicht lediglich intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden. Dem Erfordernis der Inkenntnissetzung ist nicht bereits dann genüge getan, wenn der Arbeitnehmer irgendwie die Möglichkeit hat, die Kündigungsbefugnisse der Amtsleiter oder anderer Mitarbeiter irgendwie über öffentlich zugängliche Stellen (Internet/Intranet) selbst herauszufinden. Vielmehr ist ein zusätzliches Handeln des Vertretenen zur Information des Arbeitnehmers erforderlich (BAG, Urteil vom 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 -). Nicht ausreichend ist, dass der Vertreter selbst den Arbeitnehmer ausdrücklich durch den Zusatz "in Vertretung" oder konkludent darauf hinweist, dass er kündigungsbefugt ist.