Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 23.01.2013 - 3 Ca 1158 d/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung sowie Zahlungsansprüche des Klägers.
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