Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Rechtswirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen.
Der 50 Jahre alte, verheiratete Kläger ist Vater eines unterhaltberechtigten Kindes. Er arbeitet seit dem 11.11.1974 bei den A., zuletzt als sogenannterTransportation-Manager und stellvertretender Abteilungsleiter auf dem A. unter Einreihung der Vergütungsgruppe ZB-8/E mit einer monatlichen Vergütung von ca. 3.500,00 EURO brutto.
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