1. Die Berufung des beklagten Vereins gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 22.12.2010 - 2 Ca 225/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.
Die 56-jährige Klägerin ist bei dem beklagten Verein seit dem 01.03.1996 als "Fachkraft in der Sozialpsychiatrie" mit einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt zirka 1.960,00 Euro beschäftigt. Die Klägerin ist mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehindert.
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