I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. November 2012 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 7.767,74 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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