Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 19.01.2006 - Az.:
Der Antrag, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterzubeschäftigen, wird zurückgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, bzw. soweit sie sich auf die Feststellung der Unwirksamkeit der hilfsweise ordentlich erklärten Kündigung bezieht, als unzulässig verworfen.
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