Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen bestehende Arbeitsverhältnis infolge der von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung vom 12.12.2005 fristlos bzw. in Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des 31.01.2006 seine Beendigung gefunden hat.
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