ArbG Bielefeld, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3929/05
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt in irrtümlicher Annahme eines Verlustes des Urlaubsanspruchs infolge Insolvenzeröffnung - Umdeutung in ordentliche Kündigung bei Vorwurf schwerer Vertragsverletzung
LAG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 43/07
DRsp Nr. 2008/5276
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt in irrtümlicher Annahme eines Verlustes des Urlaubsanspruchs infolge Insolvenzeröffnung - Umdeutung in ordentliche Kündigung bei Vorwurf schwerer Vertragsverletzung
1. Der eigenmächtige Urlaubsantritt der Arbeitnehmerin rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und in Abwägung der beiderseitigen Interessen der Insolvenzschuldnerin nicht unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen; dabei ist der Umstand zu berücksichtigen, dass die Insolvenzsituation bei der Arbeitnehmerin den nicht widerlegten Irrtum hervorgerufen hat, ihr Urlaubsanspruch gehe wegen der Insolvenzsituation verloren, wenn sie den Urlaub nicht in Natur durch Freizeit nehme, und der Arbeitgeber keine konkreten betrieblichen Störungen vorgetragen hat, die aus dem Fernbleiben der Arbeitnehmerin resultieren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.