LAG Hamm - Urteil vom 17.10.2007
2 Sa 43/07
Normen:
BGB § 140 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 294
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3929/05

Unwirksame außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt in irrtümlicher Annahme eines Verlustes des Urlaubsanspruchs infolge Insolvenzeröffnung - Umdeutung in ordentliche Kündigung bei Vorwurf schwerer Vertragsverletzung

LAG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 43/07

DRsp Nr. 2008/5276

Unwirksame außerordentliche Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt in irrtümlicher Annahme eines Verlustes des Urlaubsanspruchs infolge Insolvenzeröffnung - Umdeutung in ordentliche Kündigung bei Vorwurf schwerer Vertragsverletzung

1. Der eigenmächtige Urlaubsantritt der Arbeitnehmerin rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und in Abwägung der beiderseitigen Interessen der Insolvenzschuldnerin nicht unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen; dabei ist der Umstand zu berücksichtigen, dass die Insolvenzsituation bei der Arbeitnehmerin den nicht widerlegten Irrtum hervorgerufen hat, ihr Urlaubsanspruch gehe wegen der Insolvenzsituation verloren, wenn sie den Urlaub nicht in Natur durch Freizeit nehme, und der Arbeitgeber keine konkreten betrieblichen Störungen vorgetragen hat, die aus dem Fernbleiben der Arbeitnehmerin resultieren.