Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.02.2009 teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich des Antrages zu 2) abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/8 und die Beklagte zu 5/8.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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