Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen zwei ihm gegenüber ausgesprochene Kündigungen vom 29.06.2005, einmal außerordentlich, einmal ordentlich (Bl. 74/75 d. A.) und begehrt darüber hinaus seine Weiterbeschäftigung.
Der 1952 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 16.04.1979 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 19.03.1979 sowie der Ergänzung vom 30.10.1996 (Bl. 4/5 d. A.) beschäftigt.
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