Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die gesetzliche Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sowie die Wirksamkeit einer vorsorglichen Kündigung.
Bei der Beklagten handelt es sich um eine sogenannte geöffnete Betriebskrankenkasse, die etwa 425 Arbeitnehmer beschäftigte und aus einer Fusion der B. Be. mit der B. Ha. entstand.
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