Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. November 2011 - 22 Ca 169/11 - teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Kündigung der Beklagten zu 1. vom 19.05.2011 am 30.06.2011 oder 31.12.2011 endete.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht gemäß §
Im Übrigen wird die Berufung als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25%, die Beklagte zu 75%.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|