Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2012 -
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Folge einer durch Bescheid angeordneten Schließung der beklagten Betriebskrankenkasse.
Die Betriebskrankenkasse der Ha. und die Betriebskrankenkasse Be. schlossen sich im Jahre 2004 zur Beklagten zusammen. Diese - geöffnete - Betriebskrankenkasse beschäftigte zum 1. März 2011 ca. 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|