Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. November 2011 - 3 Ca 238/11 - teilweise abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht zum 30. Juni 2011 endete;
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 24. Mai 2011 zum 30. Juni 2011 bzw. 31. Dezember 2011 endete.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 1/7, die Beklagte 6/7.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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