Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04. Januar 2012 - 22 Ca 168/11 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung hinsichtlich des Antrags zu Ziffer 3 als unzulässig abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 19. Mai 2011 am 30. Juni 2011 oder 31. Dezember 2011 endete;
2. es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht aufgrund der Mitteilung der Beklagten vom 11. Mai 2011 am 30. Juni 2011 gemäß §
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3.
Die Revision wird für die Beklagte zu 2 zugelassen, für den Kläger nicht.
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