1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 25.08.2009, Az.: 5 Ca 1340/07 teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.823,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 01.03.2007 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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