LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2011
16 Sa 607/11
Normen:
BGB § 242; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2011, 630
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3598/10

Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei betriebsbedingter Kündigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 607/11

DRsp Nr. 2011/18138

Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei betriebsbedingter Kündigung

Die Rückzahlungsklausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, nach der eine Weihnachtsgratifikation zurückgefordert werden kann, soweit das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres beendet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie auch in Fällen eingreift, in denen der die Rückforderung auslösende Grund nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.03.2011 - 6 Ca 3598/10 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.741,67 € brutto nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2010.