LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.05.2005
3 Sa 84/05
Normen:
BGB § 242 § 305 § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 2 § 488 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 423
BB 2006, 560
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, vom 11.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 701/04

Unwirksame arbeitsvertragliche Formularklausel über uneingeschränkte Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 84/05

DRsp Nr. 2005/11591

Unwirksame arbeitsvertragliche Formularklausel über uneingeschränkte Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten

»Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.«

Normenkette:

BGB § 242 § 305 § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 2 § 488 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung zur Rückzahlung von anteiligen Aus-/Fortbildungskosten, über die ein formularmäßiger Darlehensvertrag geschlossen wurde.