1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 22.07.2011, Az.
2. Der Antrag wird zurückgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der Wahl vom 09.11.2010 des Betriebsratsmitglieds M... H... zur Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung bei der Beteiligten zu 5.
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