Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 04.02.2010, 4 Ca 395/09, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 5.577,63 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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