ArbG Köln, vom 18.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 10397/09
Unwirksame Änderungskündigung bei vorzeitigem und unbestimmtem Änderungsangebot; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall bisheriger Aufgaben
LAG Köln, Urteil vom 19.11.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 1008/10
DRsp Nr. 2011/3407
Unwirksame Änderungskündigung bei vorzeitigem und unbestimmtem Änderungsangebot; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall bisheriger Aufgaben
1. Die Kündigung mit dem Angebot, die Beschäftigungsbedingungen bereits vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, ist unzumutbar, wenn die Beschäftigung gegen einen geringeren Lohn erfolgen soll.2. Eine vorformulierte Klausel, nach der die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit "falls erforderlich" oder nach "Abstimmung der beiderseitigen Interessen" einseitig zuweisen kann, ist jedenfalls dann als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss.3. Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt oder zumindest bestimmbar sein und so konkret gefasst sein, dass es die Arbeitnehmerin ohne Weiteres annehmen kann; Unklarheiten gehen zu Lasten der Arbeitgeberin.4. Ein Angebot mit einer insgesamt unbestimmten Wochenarbeitszeit und einem dementsprechend unbestimmten Gehalt, bei dem die Arbeitnehmerin sowohl über die Wochenstundenzahl als auch (inzidenter) über ihr Monatsgehalt entscheiden kann, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.