LAG Köln - Urteil vom 09.03.2010
12 Sa 1387/09
Normen:
BGB § 400; ZPO § 850e Nr. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3663/09

Unwirksame Abtretung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

LAG Köln, Urteil vom 09.03.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1387/09

DRsp Nr. 2010/7220

Unwirksame Abtretung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme abzustellen. Daher führt eine teleologische Reduktion des § 400 BGB jedenfalls dann nicht zur Wirksamkeit der an sich nach § 400 BGB unwirksamen Abtretung, wenn der Zedent den wirtschaftlichen Gegenwert bei Vornahme der Abtretung noch nicht erhalten hat und die Abtretungsvereinbarung nicht darauf gerichtet ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt Wirksamkeit zu entfalten.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2009 - 14 Ca 3663/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 400; ZPO § 850e Nr. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Erfüllung eines abgetretenen Urlaubsabgeltungsanspruchs.