I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Beschluss des Betriebsrats (Beteiligter zu 2.), die Antragstellerin als freigestelltes Mitglied des Betriebsrats abzuberufen, wirksam ist.
Die Antragstellerin kandidierte auf Platz 1 der Liste II bei der bei den beteiligten Arbeitgeberinnen im Jahr 2006 durchgeführten Betriebsratswahlen. Auf die Liste II entfielen die meisten Stimmen. Im Anschluss an die Wahl kam es zu einer Koalitionsbildung zwischen den anderen Listen. Während der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats am 28.03.2006 wurde als Vorsitzende des Betriebsrats die Listenführerin der Liste I gewählt.
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