1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 20. Mai 2010 -
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15/38, die Beklagte 23/38.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2004 und 2005.
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