LAG Köln - Urteil vom 31.03.2011
6 Sa 1433/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2870/10

Unverhältnismäßige Kündigung bei längerer Erkrankung aufgrund eines einmaligen Schicksalsschlages

LAG Köln, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 1433/10

DRsp Nr. 2011/10066

Unverhältnismäßige Kündigung bei längerer Erkrankung aufgrund eines einmaligen Schicksalsschlages

Beruht die längere Erkrankung eines Arbeitnehmers auf einem einmaligen Schicksalsschlag (hier: Schlaganfall), so erhöhen sich regelmäßig die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.09.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln

- 13 Ca 2870/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des seit dem 01.04.2008 bestehenden Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2010. Von einer erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.