Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 28.10.2009 - 1 Ca 511 b/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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