LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.11.2010
10 Sa 1823/10
Normen:
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; TV-BA § 39 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 5366/10

Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Weiterbeschäftigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 1823/10

DRsp Nr. 2011/6567

Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Weiterbeschäftigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit

Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein.