ArbG Berlin, vom 29.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 5366/10
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Weiterbeschäftigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 1823/10
DRsp Nr. 2011/6567
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Weiterbeschäftigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit bei tariflicher Unkündbarkeit
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein.
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