Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 24.07.2015 -
Die Beschwerde ist begründet.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe war im vorliegenden Fall nicht aufzuheben, was zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führt.
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