Die Parteien streiten um die Berechnung einer Betriebsrente. Der Kläger fordert den in der Versorgungsordnung vorgesehenen Höchstbetrag von 750,-- DM monatlich. Die Beklagte will die dem Kläger zustehende Rente wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zeitanteilig kürzen.
Der im Januar 1934 geborene Kläger war bei der Beklagten vom 1. Mai 1964 bis 31. Dezember 1979 (188 Monate) als Angestellter beschäftigt. Er verdiente zuletzt über 6.000,-- DM brutto monatlich.
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