1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.01.2009, Az.: 6 Ca 593/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berichtigung eines Zeugnisses.
Der Kläger war vom 01.01.2007 bis zum 31.07.2008 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatsentgelt von € 2.600,00 als Arbeiter beschäftigt. Die Beklagte erteilte ihm mit Datum vom 31.07.2008 folgendes Arbeitszeugnis:
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