Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.07.2020 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit zweitinstanzlich von Bedeutung - um eine Fahrgelderstattung.
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