LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.01.2007
9 SaGa 2098/06
Normen:
ArbGG § 97 ; BGB § 823 Abs. 1 ; GG Art. 9 Abs. 3 ; ZPO § 935 § 940 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ga 243/06

Untersagung von Arbeitkampfmaßnahmen durch einstweilige Verfügung bei fehlender Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle eines Flughafens keine Flugsicherung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.01.2007 - Aktenzeichen 9 SaGa 2098/06

DRsp Nr. 2007/9617

Untersagung von Arbeitkampfmaßnahmen durch einstweilige Verfügung bei fehlender Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle eines Flughafens keine Flugsicherung

»Angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen können im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass die Gewerkschaft für das Unternehmen nicht tarifzuständig ist und infolge eines Streiks erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen drohen. Der Bereich der Vorfeldkontrolle eines Flughafens (Vorfeldlotsen, Aproncontroller) ist keine Flugsicherung.«

Normenkette:

ArbGG § 97 ; BGB § 823 Abs. 1 ; GG Art. 9 Abs. 3 ; ZPO § 935 § 940 ;

Tatbestand: