Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 23. Januar 2020 -
Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, in Bezug auf den Verfügungskläger zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Er habe gesagt, man müsse die Euthanasie im Dritten Reich aus ihrer Zeit heraus verstehen.
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