Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller ist Dienststellenleiter des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (ITAmtBw) mit Sitz in L. . Teile dieser Dienststelle befinden sich u. a. in C. , insbesondere ein Großteil der Abteilung F.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|