Antragsteller sind die G GmbH und G AG (Beteiligte zu 1. und 2.), deren gemeinsamer Betriebsrat (Beteiligter zu 4) und der K K f D u N e.V. (Beteiligter zu 5, von nun an: K e.V.). Sie wollen dem Wahlvorstand K e.V. (Beteiligter zu 3) untersagen lassen, eine Betriebsratswahl durchzuführen, bei der die Arbeitnehmer der G GmbH und G AG (Beteiligte zu 7) bis 17)) auf der Wählerliste stehen.
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