LAG Niedersachsen - Beschluss vom 08.05.2024
2 TaBV 81/23
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 4; ArbStättV § 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 05.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 BV 10/23

Unterrichtung des Betriebsrats bei einer Anhörung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers über deren konkreten Folgen; Aushöhlung von Provisionsregelungen trotz Weitergeltung durch Wechsel von dem Außen- in den Innendienst

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2024 - Aktenzeichen 2 TaBV 81/23

DRsp Nr. 2024/8300

Unterrichtung des Betriebsrats bei einer Anhörung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers über deren konkreten Folgen; Aushöhlung von Provisionsregelungen trotz Weitergeltung durch Wechsel von dem Außen- in den Innendienst

Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren.

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Hannover vom 5. September 2023 - 12 BV 10/23 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 4; ArbStättV § 3 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Versetzung des Mitarbeiters S.

Die Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist ein Dienstleister für Recycling, Service und Wasser mit 33 Standorten in Deutschland. Der Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Betriebsrat) ist der bei der Arbeitgeberin in der Niederlassung C-Stadt gebildete Betriebsrat.

1. 2.