1. Die Berufung des Klägers gegen das am 02.11.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn
-
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen der Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung beim Zugang zu einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|