OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.05.2022
11 U 115/21
Normen:
BGB § 611; BGB § 1004 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 19.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 246/21

Unterlassungsansprüche eines Fernsehsenders gegen einen ehemals für ihn tätigen Journalisten hinsichtlich der Veröffentlichung eines Buches über seine Tätigkeit

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 11 U 115/21

DRsp Nr. 2022/18046

Unterlassungsansprüche eines Fernsehsenders gegen einen ehemals für ihn tätigen Journalisten hinsichtlich der Veröffentlichung eines Buches über seine Tätigkeit

Eine Klausel im Arbeitsvertrag eines für einen Fernsehsender tätigen Journalisten, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das ausschließliche Nutzung- und Verwertungsrechte alle urheberrechtlich geschützt oder schutzfähigen Arbeitsergebnisse überträgt, umfasst nicht urheberrechtliche Nutzungsrechte an einem Buch, das der Arbeitnehmer über seine Tätigkeit verfasst hat.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 19.8.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ. 2-03 O 246/21) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 1004 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 1;

Gründe

I.