Unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.10.2016 -
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Mitarbeiter/innen in ihrer C-Niederlassung X (C1straße 1) in Abänderung eines zuvor mit dem Betriebsrat vereinbarten Personaleinsatzplanes einzusetzen, es sei denn, es handelt sich um einen Einsatz von maximal 15 Minuten zur abschließenden Beratung oder Bedienung von Kunden im Verkauf oder Kassiertätigkeit/Kassenabschluss nach planmäßigem Schichtende, oder es liegt die Zustimmung des Betriebsrates oder ein die fehlende Zustimmung des Betriebsrates ersetzender Spruch der Einigungsstelle vor oder aber es handelt sich um einen Notfall im Sinne der BAG-Rechtsprechung.
2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|