Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.04.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassen in Anspruch, weil dieser nach ihrer Einschätzung ihr Persönlichkeitsrecht durch ein am 22.11.2015 veröffentlichtes und auf der Homepage des Beklagten weiterhin abrufbares Schreiben verletzt.
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