Das Urteil des Landgerichts Halle vom 20. Juni 2016 -
Die Sache wird an das Landgericht Halle zurückverwiesen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verwendung eines Porträts, das die Beschwerdeführerin von der Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Klägerin) angefertigt hat.
I.
1. Die Beschwerdeführerin ist freischaffende Künstlerin. Im Jahre 2010 malte sie ein Bild der damals noch minderjährigen Klägerin, welches diese mit kurzen Haaren und einem Verband um den Arm zeigt. Die Beschwerdeführerin nannte das Bild "Rapunzel 4". Die Eltern und die Klägerin hatten der Anfertigung des Porträts zugestimmt.
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